Unterstützungsmassnahmen für erneuerbare Energien

Von 2009 bis 2017 erhielten Betreiber von neuen Kraftwerken für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien (Kleinwasserkraft bis 10 MW, Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse) finanzielle Unterstützung in der Form der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) oder seit 2014 der Einmalvergütung. Damit sollten umweltfreundliche Technologien zur Stromproduktion stärker gefördert werden. Finanziert wurde die kostendeckende Einspeisevergütung und die Einmalvergütung mit einem Aufschlag auf den Strompreis von max. 1.5 Rp./kWh.

Ab 1. Januar 2018 gilt für die Unterstützung der Produktion von erneuerbaren Energien ein neues System. Vorgesehen sind unter anderem eine geänderte Einspeisevergütung mit Pflichten zur Direktvermarktung, Investitionsbeiträge sowie eine Marktprämie für die Grosswasserkraft. Zur Unterstützung wird neu ein Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh erhoben.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite des BFE

Für die Umsetzung eines Teils der Unterstützungsmassnahmen zuständig ist neu die Pronovo AG, eine Tochtergesellschaft der Swissgrid. Die Pronovo AG kann Verfügungen erlassen, insbesondere zur Einspeisevergütung nach bisherigem und neuem Recht sowie zur Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen. Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen Einsprache bei der Pronovo AG und anschliessend Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Die ElCom ist somit nicht mehr zuständig zur Beurteilung von Verfügungen, welche die Pronovo AG ab dem 1. Januar 2018 erlässt.

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