Netzgebietszuteilung und Geodaten

Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7) bezeichnen die Kantone die Netzgebiete auf ihrem Gebiet.

Da die Netzebene 1 – das Übertragungsnetz – alleine von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid betrieben wird, haben die Kantone nur die Netzgebiete der Spannungsebene 3, 5 und 7 zuzuteilen. Die Zuteilung der Netzgebiete erfolgt flächendeckend über die gesamte Kantonsfläche, meist durch einen Beschluss der Exekutive bzw. der Parlamente in den Kantonen.

Folgende Abbildung zeigt beispielhaft, wie die Netzgebietszuteilung über die verschiedenen Netzebenen 3, 5 und 7 erfolgen kann.

Grafik Netzgebietszuteilung_DE

Gemäss der Geoinformationsverordnung (GeoIV, SR 620) ist die ElCom zuständig für die Festlegung des minimalen Geodatenmodells 183.1 «Stromversorgungssicherheit: Netzgebiete».

https://www.elcom.admin.ch/content/elcom/de/home/themen/versorgungssicherheit/geodaten.html