Netzgebietszuteilung und Geodaten
Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7) bezeichnen die Kantone die Netzgebiete auf ihrem Gebiet.
Da die Netzebene 1 – das Übertragungsnetz – alleine von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid betrieben wird, haben die Kantone nur die Netzgebiete der Spannungsebene 3, 5 und 7 zuzuteilen. Die Zuteilung der Netzgebiete erfolgt flächendeckend über die gesamte Kantonsfläche, meist durch einen Beschluss der Exekutive bzw. der Parlamente in den Kantonen.
Folgende Abbildung zeigt beispielhaft, wie die Netzgebietszuteilung über die verschiedenen Netzebenen 3, 5 und 7 erfolgen kann.
Gemäss der Geoinformationsverordnung (GeoIV, SR 620) ist die ElCom zuständig für die Festlegung des minimalen Geodatenmodells 183.1 «Stromversorgungssicherheit: Netzgebiete».
Alle Kantone haben ihre Netzgebiete zugeteilt und ihre GIS-Daten zur Netzgebietszuteilung auf Geodienste unter «Stromversorgungssicherheit: Netzgebiete» zur weiteren automatisierten Nutzung bereitgestellt.
Eine mögliche Verwendung der Daten aus der Netzgebietszuteilung wird unter folgendem Link visualisiert. Wenn Sie den gewünschten Ort auf der Landkarte auswählen, werden Ihnen in den Objektinformationen die hinterlegten Informationen zur Netzebene und zum Netzbetreiber angezeigt. Alle Kantone geben die Netzgebietszuteilung für die Netzebenen 7 an, viele Kantone geben auch die Netzgebietszuteilung für die Netzebenen 5 an und einige Kantone geben zusätzlich die Netzgebietszuteilung für die Netzebene 3 an.