Cybersicherheit

Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die Stromnetze zunehmend durch intelligente Informations- und Kommunikationstechnologien gesteuert und überwacht. Damit steigt das Risiko, dass die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit der Daten kompromittiert wird. Ein Cybervorfall kann im Extremfall zu einem grossflächigen Stromausfall mit schwerwiegenden Folgen führen. Cybersicherheit wird somit ein zentrales Thema zur Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung.

Die Netzbetreiber sind für die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes verantwortlich (Art. 8 StromVG). Nach Auffassung der ElCom fällt darunter auch der Schutz vor Cyberrisiken. Die Netzbetreiber müssen auch bei einem Cybervorfall in der Lage sein, die Stromlieferung an Nachlieger und Endverbraucher sicherzustellen, und die Systemstabilität der Schweiz darf nicht gefährdet werden.

Die ElCom als Regulator erwartet daher von den Netzbetreibern, dass die Branchendokumente «ICT Continuity», «Handbuch Grundschutz für Operational Technology in der Stromversorgung» und «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen» des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen umgesetzt werden. Diese Umsetzung soll effizient und risikobasiert erfolgen. Die Kosten sind im Sinne von Artikel 15 StromVG anrechenbar.

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