Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreibern und Eigenverbrauchern.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, kann die Kommission in Streitfällen rechtsgültige Entscheide herbeiführen oder auch von Amtes wegen Verfügungen erlassen.
Im Detail hat die ElCom folgende Aufgaben:
- Sie kontrolliert die Elektrizitätstarife der Kunden ohne freien Netzzugang sowie die Netznutzungsentgelte. Die Kommission kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen oder bei zu hohen Preisen Absenkungen verfügen. Sie ergreift die Initiative entweder aufgrund einer Klage oder von Amtes wegen.
- Sie vermittelt und entscheidet bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem freien Zugang zum Stromnetz. Grossverbraucher (mit Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh) können seit 2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Kleinkonsumenten werden voraussichtlich erst 2023 Zugang zum freien Markt erhalten, sofern die volle Marktöffnung politisch akzeptiert wird.
- Sie überwacht die Sicherheit der Stromversorgung und den Zustand der Stromnetze.
- Sie bestimmt die Verfahren für die Zuteilung von Netzkapazität bei Engpässen in grenzüberschreitenden Leitungen und koordiniert ihre Tätigkeit mit den europäischen Stromregulatoren.
- Sie übt eine umfassende Aufsicht über die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid AG) aus.
- Mit Inkrafttreten von Art. 26 a ff. StromVV am 1. Juli 2013 beaufsichtigt die ElCom auch den Stromgrosshandel.
- Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreibern und Eigenverbrauchern.