Netzzugang

Grosskonsumenten (mit einem Verbrauch von mehr als 100 MWh/Jahr) können seit 2009 ihren Stromlieferanten frei wählen, haben also freien Zugang zum Elektrizitätsmarkt. Beim Wechsel eines Lieferanten kann es zu Differenzen zwischen Konsument und Lieferant kommen. Ebenfalls können die Durchleitung von Strom durch ein fremdes Netz oder unklare Eigentumsverhältnisse zu Streitigkeiten zwischen verschiedenen Geschäftspartnern führen.

Die ElCom entscheidet bei solchen Streitigkeiten. Dabei strebt sie zuerst eine einvernehmliche Lösung der Parteien an. Wenn es nicht gelingt, zu einer Einigung zu kommen, entscheidet die ElCom durch den Erlass einer Verfügung.

Kleinkonsumenten haben bis heute keine Möglichkeit, ihren Stromlieferanten auszuwählen.

https://www.elcom.admin.ch/content/elcom/de/home/themen/strompreise/netzzugang.html