KEV / EIV

Unterstützungsmassnahmen für erneuerbare Energien

Ab 2018 gilt für die Unterstützung der Produktion von erneuerbaren Energien ein neues System. Neu sind unter anderem eine geänderte Einspeisevergütung mit Pflichten zur Direktvermarktung, Investitionsbeiträge sowie eine Marktprämie für die Grosswasserkraft. Zur Unterstützung wird solidarisch ein Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh von allen Endverbrauchern erhoben. Die maximale Höhe des Zuschlages wird vom Bundesrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite des BFE.

Für die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen zuständig ist seit 2018 die Pronovo AG, eine Tochtergesellschaft der Swissgrid. Die Pronovo AG kann Verfügungen erlassen, insbesondere zur Einspeisevergütung nach bisherigem und neuem Recht sowie zur Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen. Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen Einsprache bei der Pronovo AG und anschliessend Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Die ElCom ist somit nicht zuständig für die Beurteilung von Verfügungen, welche die Pronovo AG ab 2018 erlässt.

 

 

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