Dritte Teilmenge der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft

Bern, 14.09.2023 - In der dritten und letzten Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2023/2024 haben Gebote im Umfang von 83 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die Kosten für diese dritte Tranche betragen 5.5 Mio. EUR. Gemeinsam mit den beiden vorangegangenen Ausschreibungen beläuft sich damit die beschaffte Menge auf 400 GWh, die gesamten Kosten auf 55.5 Mio. EUR. Eine weitere Ausschreibungsrunde ist nicht geplant.

Bei der von Swissgrid durchgeführten dritten Ausschreibung für die Wasserkraftreserve wurden insgesamt 120 Gebote mit total 456 GWh von unterschiedlichen Anbietern eingereicht. Die ElCom hat entschieden, Angeboten mit insgesamt 83 GWh den Zuschlag für die Vorhaltung der Wasserkraftreserve zu geben. Parallel zum Ausschreibungsprozess erstellte Analysen zeigen, dass sich die Kosten für die beschaffte dritte Teilmenge im Umfang von 5.5 Mio. EUR durch die Preiserwartungen am Strommarkt erklären lassen. Daraus resultiert ein Durchschnittspreis von 66.4 EUR/MWh für die aktuell zugeschlagene Menge Energie (in den ersten beiden Teilausschreibungen betrug der Durchschnittspreis 162.6 EUR/MWh bzw. 152.1 EUR/MWh). Die in den drei Ausschreibungsrunden insgesamt beschaffte Menge beläuft sich auf genau 400 GWh – anvisiert wurde ein Gesamtvolumen von 400 GWh mit einer Toleranz von +/- 133 GWh.

Die Ausschreibung erfolgte gemäss der bundesrätlichen Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter. Mit der Wasserkraftreserve soll gegen Winterende eine allfällige Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen überbrückt werden können. Mit der nun beschafften dritten Teilmenge ist der letzte Schritt getan, um eine Gesamtreserve zur Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen im Winter 2023/24 zu bilden. Die Beschaffung in Tranchen soll dazu beitragen, das Kostenrisiko durch allfällige Preisausschläge am Markt zu minimieren. Während es bei einer einzigen Ausschreibung sein könnte, dass der Zuschlag in einer Phase besonders hoher Preise erfolgt, wird durch die Verteilung auf mehrere Zeitpunkte dieses Preisrisiko reduziert.

Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Die mit der Beschaffung einhergehenden Kosten für die Vorhaltung werden über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht und von allen Schweizer Stromkonsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen.

Damit die Energie bei Bedarf auch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerufen werden kann, wird die Reserve auf verschiedene Kraftwerkskomplexe verteilt.


Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen

Die Energie soll vom 1. Februar 2024 bis zum 13. Mai 2024 vorgehalten werden. Mitte Mai wurde als Ende der Vorhalteperiode aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen festgelegt. Ab dann sollten die Füllstände spätestens wieder ansteigen.

Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn der Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid ruft dann die notwendige Reserve ab.

Die Eckwerte der Wasserkraftreserve sind in Form einer Weisung publiziert, die auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) einsehbar ist. Auch ein Faktenblatt mit Fragen und Antworten zur Erläuterung für Medien und Öffentlichkeit steht auf der Webseite der ElCom zur Verfügung.


Über die ElCom

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreiber und Eigenverbraucher. Die Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig.


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