Ergebnisse der Ausschreibung Wasserkraftreserve

Bern, 25.10.2022 - Die Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2022/2023 wurde am 24.10. 2022 abgeschlossen. Insgesamt haben Gebote im Umfang von 400 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die beschaffte Reservemenge liegt damit innerhalb der von der ElCom vorgesehenen Eckwerte zur Umsetzung der Verordnung zur Wasserkraftreserve. Die Gesamtkosten der Reservevorhaltung werden 296 Mio. EUR betragen.

Zugeschlagene Menge und Kosten der Wasserkraftreserve

Bei der von Swissgrid durchgeführten Ausschreibung für die Wasserkraftreserve wurden insgesamt 149 Gebote mit total 672 GWh von unterschiedlichen Anbietern eingereicht. Die ElCom hat entschieden, Angeboten mit insgesamt 400 GWh den Zuschlag für die Vorhaltung Wasserkraftreserve zu geben. Damit liegt die beschaffte Menge im Rahmen der vorab bestimmten Eckwerte, die eine Grössenordnung von 500 GWh mit einer Toleranz von +/- 166 GWh vorsehen. Die Beschränkung auf 400 GWh erfolgte auf Basis einer Kosten-Nutzen-Überlegung. Parallel zum Ausschreibungsprozess erstellte Analysen zeigen, dass sich die Gesamtkosten für die Vorhaltung der Reserve im Umfang von 296 Mio. EUR durch die Preiserwartungen am Strommarkt erklären lassen. Aufgrund der Gebotsstruktur wären bei einer höheren Reservemenge die Gesamtkosten und damit die finanzielle Belastung der Stromverbraucher überproportional stark angestiegen.

Mit der gebildeten Reserve wird die in der Verordnung zur Wasserkraftreserve geforderte Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen umgesetzt. Mit ihr soll gegen Winterende eine allfällige Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen überbrückt werden können.

Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Die mit der beschafften Menge einhergehenden Kosten von 296 Mio. EUR für die Vorhaltung der Reserve werden von allen Schweizer Stromkonsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen und über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht.

Damit die Energie bei Bedarf auch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerufen werden kann, wird die Reserve auf verschiedene Kraftwerkskomplexe verteilt.

Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen

Die Energie soll vom 1. Dezember 2022 bis zum 15. Mai 2023 vorgehalten werden. Der 15. Mai wurde aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen festgelegt. Ab dann sollten die Füllstände spätestens wieder ansteigen.

Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn der Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid ruft dann die notwendige Reserve ab.

Im Hinblick auf künftige Winter erfolgt im Frühjahr 2023 eine Auswertung der Resultate und Erfahrungen. Basierend darauf werden die künftigen Eckwerte allenfalls eine Anpassung erfahren.

Die Eckwerte der Wasserkraftreserve sind in Form einer Weisung publiziert, die auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) einsehbar ist. Auch ein Faktenblatt mit Fragen und Antworten zur Erläuterung für Medien und Öffentlichkeit steht auf der Webseite der ElCom zur Verfügung.

Über die ElCom

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreiber und Eigenverbraucher. Die Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig.


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