Marktüberwachung
Teil der Aufsichtstätigkeit der ElCom ist die Überwachung des Elektrizitätsgrosshandels. Höhere Transparenz an Elektrizitätsgrosshandelsmärkten reduziert das Risiko von Marktverzerrungen und Preissignalstörungen und sorgt dafür, dass die Endverbraucher einen fairen Preis für Elektrizität bezahlen. Grosshandelsmärkte generieren wichtige Preissignale, welche nicht nur die Wahl von Lieferanten und Konsumenten, sondern auch Investitionsentscheidungen in Produktionsanlagen und Übertragungsnetzinfrastruktur beeinflussen.
Zu den aktuellen Preisentwicklungen im Schweizer Markt und den umliegenden Märkten veröffentlicht die ElCom wöchentlich einen Marktbericht.
Marktberichte
Die Marktberichte zeigen die Entwicklungen des Stromgrosshandels und damit zusammenhängender Märkte in der Schweiz und den Nachbarländern auf. Behandelt werden Entwicklungen in den Terminmärkten, auch von Rohstoffen wie Gas, Kohle und CO2 Zertifikaten, sowie kurzfristige Entwicklungen und ihre Treiber im Spotmarkt.
Markttransparenz und -integrität
In der EU erfolgt eine Aufsicht über den Energiegrosshandel gestützt auf die Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT) und deren überarbeitete Version, die Verordnung Nr. 2024/1106 (REMIT 2). Das Ziel von REMIT 2 ist es, einen offenen und fairen Wettbewerb auf den europäischen Energiegrosshandelsmärkten zu fördern, indem Insiderhandel und Marktmanipulation verboten werden.
Liquiditätsmonitoring
Als Reaktion auf die Krise in der Gasversorgung mit den damit verbundenen Preissteigerungen in den Gas- und Strommärkten, welche auch Schweizer Energieversorger in Bedrängnis brachte, wurde das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) geschaffen, welches dazu beitragen soll, dass die Stromversorgung in der Schweiz auch bei unvorhergesehenen Entwicklungen gewährleistet ist. Die Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen zur Bereitstellung von Liquidität. Systemkritische Unternehmen müssen die für den Vollzug des FiREG erforderlichen Auskünfte und Dokumente der ElCom zur Verfügung stellen. Die ElCom erstellt dazu einen monatlichen Aufsichtsbericht.
Registrierung
Unternehmen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz, die an einem Elektrizitätsgrosshandelsmarkt in der EU teilnehmen, müssen aufgrund der REMIT 2-Verordnung den EU-Behörden oder ihrer Mitgliedstaaten Informationen liefern. Gestützt auf Artikel 26abis der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71) sind die Unternehmen verpflichtet, die gleichen Informationen gleichzeitig und in gleicher Form auch der ElCom zu liefern.