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Marktüberwachung

Die ElCom übt die Aufsicht über die Energiegrosshandelsmärkte nach dem Bundesgesetz
vom 21. März 2025 über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)
aus. Sie bewacht die Einhaltung dieses Gesetzes, trifft die Entscheide und erlässt die Verfügungen, die für den Vollzug dieses Gesetzes notwendig sind. Dieses Gesetz wird durch die Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) ergänzt, die die technischen und verfahrenstechnischen Modalitäten festlegt, die für eine wirksame Anwendung der Transparenz- und Aufsichtsregeln für die Energiegrosshandelsmärkte in der Schweiz erforderlich sind.

BATE gilt für Teilnehmer am Schweizer Markt, Teilnehmer am europäischen Markt sowie Vermittler am Schweizer Markt (Art. 2 Abs. 1, BATE). Die Teilnehmer am europäischen Markt müssen die Informationen, die sie gemäss den Regelungen der EU den Behörden der EU oder eines EU-Mitgliedstaates zur Verfügung stellen müssen, gleichzeitig und in identischer Form der ElCom übermitteln (Art.12, Abs.3, BATE). In der EU erfolgt eine Aufsicht über den Energiegrosshandel gestützt auf die Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT) und deren überarbeitete Version, die Verordnung Nr. 2024/1106 (REMIT 2).

Höhere Transparenz an Elektrizitätsgrosshandelsmärkten reduziert das Risiko von Marktverzerrungen und Preissignalstörungen und sorgt dafür, dass die Endverbraucher einen fairen Preis für Elektrizität bezahlen. Grosshandelsmärkte generieren wichtige Preissignale, welche nicht nur die Wahl von Lieferanten und Konsumenten, sondern auch Investitionsentscheidungen in Produktionsanlagen und Übertragungsnetzinfrastruktur beeinflussen.

Die ElCom veröffentlicht zentral alle Unterlagen, die für die ordnungsgemässe Umsetzung des Gesetzes erforderlich sind.

Die ElCom beobachtet und überwacht die Entwicklung der Energiegrosshandelsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in der Schweiz. In diesem Rahmen veröffentlicht die ElCom wöchentlich einen Marktbericht zu den aktuellen Preisentwicklungen im Schweizer Markt und den umliegenden Märkten.

Marktberichte

Die Marktberichte zeigen die Entwicklungen des Stromgrosshandels und damit zusammenhängender Märkte in der Schweiz und den Nachbarländern auf. Behandelt werden Entwicklungen in den Terminmärkten, auch von Rohstoffen wie Gas, Kohle und CO2 Zertifikaten, sowie kurzfristige Entwicklungen und ihre Treiber im Spotmarkt.

Markttransparenz und -integrität

Das Bundesgesetz vom 21. März 2025 über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) zielt darauf ab, dass die Aufsicht über die Energiegrosshandelsmärkte sowie die Transparenz dieser Märkte (Strom und Gas) gestärkt werden. Sie führt das Verbot der Marktmanipulation sowie das Verbot der Ausnützung und Weitergabe von Insiderinformationen ein.

Registrierung

Gemäss Artikel 4 Abs. 1 BATE müssen Marktteilnehmer am Schweizer und am europäischen Markt sich bei der ElCom registrieren lassen, bevor sie Transaktionen abschliessen oder Orders an einem Energiegrosshandelsmarkt platzieren. Ihre Transaktionen werden anschliessend über Plattformen für Insiderinformationen (IIP) und Meldemechanismen (RRM) übermittelt, die von der ElCom zugelassen sind und zu diesem Zweck bei ihr registriert sein müssen.

Datenübermittlung

Für Teilnehmer am Schweizer Markt, Teilnehmer am europäischen Markt sowie für Vermittler am Schweizer Markt gelten unterschiedliche Verpflichtungen. Die ElCom veröffentlicht zentral alle Unterlagen, die für die ordnungsgemässe Umsetzung des Gesetzes erforderlich sind.