Zum Hauptinhalt springen

Registrierung

Gemäss Artikel 4 Abs. 1 BATE müssen Marktteilnehmer am Schweizer und am europäischen Markt sich bei der ElCom registrieren lassen, bevor sie Transaktionen abschliessen oder Orders an einem Energiegrosshandelsmarkt platzieren. Ihre Transaktionen werden anschliessend über Plattformen für Insiderinformationen (IIP) und Meldemechanismen (RRM) übermittelt, die von der ElCom zugelassen sind und zu diesem Zweck bei ihr registriert sein müssen.