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Registrierung

Unternehmen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz, die an einem Elektrizitätsgrosshandelsmarkt in der EU teilnehmen, müssen aufgrund der REMIT 2-Verordnung den EU-Behörden oder ihrer Mitgliedstaaten Informationen liefern. Gestützt auf Artikel 26abis der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71) sind die Unternehmen verpflichtet, die gleichen Informationen gleichzeitig und in gleicher Form auch der ElCom zu liefern.

Dazu gehört auch eine entsprechende Anmeldung respektive Registrierung bei der ElCom (Art. 26abis Abs. 4 StromVV). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.