Markttransparenz und -integrität
In der EU erfolgt eine Aufsicht über den Energiegrosshandel gestützt auf die Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT) und deren überarbeitete Version, die Verordnung Nr. 2024/1106 (REMIT 2). Das Ziel von REMIT 2 ist es, einen offenen und fairen Wettbewerb auf den europäischen Energiegrosshandelsmärkten zu fördern, indem Insiderhandel und Marktmanipulation verboten werden.
Von REMIT 2 und den damit verbundenen Reporting- und Registrierungsverpflichtungen sind auch Marktteilnehmer mit Sitz/Wohnsitz in der Schweiz betroffen. Gestützt auf Artikel 26abis der Stromversorgungsverordnung sind der ElCom gleichzeitig und in gleicher Form dieselben Informationen bezüglich des Grosshandels mit Elektrizität wie unter REMIT zu übermitteln. Die ElCom wertet diese Daten aus und sucht bei Unregelmässigkeiten den Kontakt mit den betroffenen Marktteilnehmern.
