Markttransparenz und -integrität
Das Bundesgesetz vom 21. März 2025 über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) zielt darauf ab, dass die Aufsicht über die Energiegrosshandelsmärkte sowie die Transparenz dieser Märkte (Strom und Gas) gestärkt werden. Sie führt das Verbot der Marktmanipulation sowie das Verbot der Ausnützung und Weitergabe von Insiderinformationen ein.
Dieses Gesetz wird durch die Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) ergänzt, die die technischen und verfahrenstechnischen Modalitäten festlegt, welche für eine wirksame Anwendung der Transparenz- und Aufsichtsregeln für die Energiegrosshandelsmärkte in der Schweiz erforderlich sind.
