Strompreise

Die ElCom ist vergleichbar mit dem Preisüberwacher im Elektrizitätsbereich. Die Kommission hat dazu umfassende Kompetenzen: Sie überwacht die Entgelte für die Netznutzung und sie kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen oder zu hohe Preise rückwirkend absenken. Solche Entscheide werden per Verfügung erlassen.

Für Kleinkonsumenten, die derzeit noch keine Möglichkeit haben, ihren Stromlieferanten auszuwählen, überwacht die ElCom die Elektrizitätstarife. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen auf der Stromrechnung ausweisen, wie hoch die Kosten für die Energie, die Benutzung des Stromnetzes sowie allfällige Abgaben und Gebühren sind.

Grosskonsumenten (mit einem Verbrauch von mehr als 100 MWh/Jahr) können seit 2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Dieser Elektrizitätstarif der Kunden im freien Markt wird durch die ElCom nicht geprüft, da der Konsument die Wahl hat, bei einem zu hohen Preis den Anbieter zu wechseln. Die ElCom überprüft aber die Netznutzungsentgelte aller Anbieter, da das Netz vom Konsumenten nicht gewählt werden kann.

Die ElCom wird entweder von sich aus – von Amtes wegen – oder aufgrund von Meldungen oder Klagen aktiv.

Falls Sie vermuten, dass ein Preis unangemessen hoch ist, benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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