Marktüberwachung

Die Marktüberwachung beinhaltet die Aufsicht des Elektrizitätsgrosshandels.

Höhere Transparenz an Elektrizitätsgrosshandelsmärkten reduziert das Risiko von Marktverzerrungen und Preissignalstörungen und sorgt dafür, dass die Endverbraucher einen fairen Preis für Elektrizität bezahlen. Grosshandelsmärkte generieren wichtige Preissignale, welche nicht nur die Wahl von Lieferanten und Konsumenten, sondern auch Investitionsentscheidungen in Produktionsanlagen und Übertragungsnetzinfrastruktur beeinflussen.

In der EU erfolgt eine Aufsicht über den Energiegrosshandel gestützt auf die Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT). Von REMIT und den damit verbundenen Reporting- und Registrierungsverpflichtungen sind auch Marktteilnehmer mit Sitz/Wohnsitz in der Schweiz betroffen. Gestützt auf Artikel 26a der Stromversorgungsverordnung sind der ElCom gleichzeitig und in gleicher Form dieselben Informationen bezüglich des Grosshandels mit Elektrizität wie unter REMIT zu übermitteln. Die ElCom wertet diese Daten aus und sucht bei Unregelmässigkeiten den Kontakt mit den betroffenen Marktteilnehmern.

Zu den aktuellen Preisentwicklungen im Schweizer Markt und den umliegenden Märkten veröffentlicht die ElCom wöchentlich einen Terminmarkt- sowie einen Spotmarktreport. Zudem publiziert die ElCom einmal im Jahr einen Markttransparenzbericht.



https://www.elcom.admin.ch/content/elcom/de/home/themen/marktueberwachung.html