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Netz

Ein Stromnetz besteht aus einem komplexen System von Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen und anderen Einrichtungen und hat die Aufgabe, die an verschiedenen Orten produzierte elektrische Energie zu den Verbrauchern zu transportieren. Das Schweizer Stromnetz (Verteil- und Übertragungsnetz) hat eine Gesamtlänge von gut 233'000 Kilometern, was fast dem sechsfachen Erdumfang entspricht. Davon entfallen 75 Prozent auf die lokalen Verteilnetze (Netzebene 7) und gut drei Prozent auf das nationale Übertragungsnetz (Netzebene 1) von Swissgrid mit rund 6'760 Kilometern. Die restlichen Kilometer verteilen sich auf die Hoch- bzw. Mittelspannungsebene (Netzebene 3 bzw. 5). Für die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Stromnetzes und damit der Versorgung der Endkunden mit Strom sind in der Schweiz rund 600 Netzbetreiber verantwortlich.

Netzausbau und Investitionen

Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung der bestehenden Stromnetze sind wichtig, um die langfristige Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Netze zu gewährleisten. Zudem ermöglichen Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau, dass das Stromnetz besser auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet ist, etwa die steigende Nachfrage nach Strom und die zunehmende dezentrale Einspeisung von erneuerbarer Energie.

Systemdienstleistungen

Die ElCom überwacht die Einhaltung des StromVG und beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung. Darunter fällt auch die Überwachung der Beschaffung der Systemdienstleistungen, insbesondere der Regelleistung und Regelenergie.

Netzverstärkungen

Netzanschlüsse von erneuerbaren Erzeugern können Verstärkungen der Anschlussleitung sowie ab dem Netzanschlusspunkt Netzverstärkungen notwendig machen, deren Kosten in einem gewissen Umfang im Übertragungsnetz anrechenbar sind und dem Netzbetreiber sowie Produzenten von Swissgrid vergütet werden (Art. 15b StromVG; Art. 13e f. StromVV).

Merchant Lines

Merchant Lines sind grenzüberschreitende Übertragungsnetzleitungen. Die Leitungskapazität wird zwar durch den Netzbetreiber bewirtschaftet, die Nutzung ist jedoch dem Investor vorbehalten. Die gewährten Ausnahmen sind zeitlich limitiert. Nach Ablauf der Frist geht die Leitung in das Eigentum der nationalen Netzgesellschaft über.

Messwesen

Bei Endverbrauchern, Erzeugern und Speicherbetreibern sind intelligente Messsysteme einzusetzen, die den Verbrauch aus dem Elektrizitätsnetz in 15-minütigen Intervallen messen und unter anderem aus einem elektronischen Elektrizitätszähler (sog. Smartmeter) bestehen. Bis zum 1. Januar 2028 haben 80 Prozent aller Messeinrichtungen in einem Netzgebiet intelligente Messsysteme zu sein. Die restlichen 20 Prozent dürfen bis zum Ende ihrer Funktionstauglichkeit im Einsatz stehen. Bei der Einführung von intelligenten Messsystemen stellen sich diverse regulatorische Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Messung von Verbrauch und Einspeisung in das Netz bei Eigenverbrauchslösungen mit mehreren Teilnehmern und/oder der Veräusserung am Ort der Produktion. Die ElCom hat in diesem Zusammenhang mehrere Verfügungen erlassen und eine Mitteilung zum sog. Praxismodell Eigenverbrauch publiziert. Ferner hat sie zahlreiche Anfragen zu den erwähnten Themen beantwortet, die wichtigsten davon werden in den regelmässig aktualisierten Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050 publiziert. Die genannten Dokumente können unter den betreffenden Rubriken auf der ElCom-Website abgerufen werden.