Messwesen
Bei Endverbrauchern, Erzeugern und Speicherbetreibern sind intelligente Messsysteme einzusetzen, die den Verbrauch aus dem Elektrizitätsnetz in 15-minütigen Intervallen messen und unter anderem aus einem elektronischen Elektrizitätszähler (sog. Smartmeter) bestehen. Bis zum 1. Januar 2028 haben 80 Prozent aller Messeinrichtungen in einem Netzgebiet intelligente Messsysteme zu sein. Die restlichen 20 Prozent dürfen bis zum Ende ihrer Funktionstauglichkeit im Einsatz stehen. Bei der Einführung von intelligenten Messsystemen stellen sich diverse regulatorische Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Messung von Verbrauch und Einspeisung in das Netz bei Eigenverbrauchslösungen mit mehreren Teilnehmern und/oder der Veräusserung am Ort der Produktion. Die ElCom hat in diesem Zusammenhang mehrere Verfügungen erlassen und eine Mitteilung zum sog. Praxismodell Eigenverbrauch publiziert. Ferner hat sie zahlreiche Anfragen zu den erwähnten Themen beantwortet, die wichtigsten davon werden in den regelmässig aktualisierten Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050 publiziert. Die genannten Dokumente können unter den betreffenden Rubriken auf der ElCom-Website abgerufen werden.
