Unabhängigkeit
Die vom Bundesrat gewählten Mitglieder der ElCom sind Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten. Sie arbeiten in einem Teilzeitpensum für die ElCom und können daneben weitere berufliche Tätigkeiten ausüben. Jedoch dürfen sie keinen juristischen Personen angehören, die Tätigkeiten in der Elektrizitätswirtschaft ausüben und keine Dienstleistungen für solche juristische Personen vornehmen.
Die Mitglieder der ElCom unterstehen den allgemeinen Ausstandspflichten. Die ElCom hat diese Pflichten zusätzlich verschärft und weitere Ausstandsregeln eingeführt.
Die Interessensbindungen der Mitglieder der ElCom werden transparent aufgeführt und jährlich abgefragt.
Auch den Mitarbeitenden des Fachsekretariats werden Verhaltensregeln aufgelegt, die beim Eintritt ins Anstellungsverhältnis bei der ElCom in Form eines Code of Conduct unterschrieben werden müssen.