Mittel- und langfristige Beurteilung Versorgungssicherheit / Adequacy
Die ElCom hat nach Artikel 22 Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes die mittel- und langfristige Versorgungssicherheit zu überwachen. Zur Überwachungstätigkeit gehört unter anderem die Durchführung von Studien, die von der ElCom selbst, in Zusammenarbeit mit Dritten oder im Auftrag der ElCom gänzlich durch Dritte erstellt und von der ElCom veröffentlicht werden. Dabei ist es entscheidend, dass der Betrachtungshorizont und der Vorlauf der Studien so gewählt werden, dass allfällige notwendige Massnahmen noch ergreifbar sind.
Zeichnet sich mittel- oder langfristig eine erhebliche Gefährdung der inländischen Versorgung ab, unterbreitet die ElCom dem Bundesrat Massnahmen nach Artikel 9 StromVG. Solche Massnahmen können bei der Effizienz der Verwendung von Elektrizität, bei der Beschaffung von Elektrizität oder in der Verstärkung und im Ausbau von Elektrizitätsnetzen liegen. Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn jederzeit die gewünschte Menge an Energie mit der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Tarifen im gesamten Stromnetz erhältlich ist.