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Grundversorgung und freier Markt

Alle Privatpersonen, Haushalte und KMU mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 100 Megawattstunden (MWh/Jahr) befinden sich in der Grundversorgung. Als Kleinkonsumenten haben sie bis heute keine Möglichkeit, ihren Stromlieferanten auszuwählen. Sie werden vom lokalen Grundversorger, in dessen Versorgungsgebiet sie sich befinden, mit Strom versorgt.

Grossverbraucher (mit einem Bezug von mehr als 100 MWh/Jahr) können seit 2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Sie haben also freien Zugang zum Elektrizitätsmarkt. Beim Wechsel eines Lieferanten kann es zu Differenzen zwischen Konsument und Lieferant kommen. Ebenfalls können die Durchleitung von Strom durch ein fremdes Netz oder unklare Eigentumsverhältnisse rechtliche Unklarheiten aufwerfen. Auch die Frage nach Abnahme und Vergütung von Elektrizität aus kleinen Produktionsanlagen kann zu juristischen Streitigkeiten führen. In solchen Fällen ist die ElCom zuständig. Dabei strebt sie zuerst eine einvernehmliche Lösung der Parteien an. Wenn es nicht gelingt, zu einer Einigung zu kommen, entscheidet die ElCom durch den Erlass einer Verfügung.